Reisen nach Kroatien


Grenzübergang

Seit dem 1. Juli 2013 ist die Republik Kroatien ein Mitgliedsstaat der EU. Die Grenzpolizei wird jedoch auch weiterhin Grenzkontrollen an der Staatsgrenze zu allen Staaten durchführen, auch zu den EU-Mitgliedsstaaten, bis die Republik Kroatien dem Schengener Raum beitritt. Zollabwicklungen werden jedoch nicht an der Staatsgrenze zu EU-Mitgliedsstaaten durchgeführt.

Staatsbürger der EU-Mitgliedsstaaten bzw. des europäischen Wirtschafts-raumes, einschließlich der Staatsbürger von Norwegen, Island, Liechtenstein, der Schweiz, des Fürstentums Andorra, des Fürstentums Monaco, der Republik San Marino  und der Vatikanstadt, können mit einem Personalausweis in die Republik Kroatien bzw. einem anderen Dokument, das die Identität und die Staatsbürgerschaft nachweist, einreisen.

An den Grenzübergängen werden besondere Fahrspuren geöffnet, wann immer dies möglich ist.

Dokumente und Touristenvisum

Dokumente

Für die Einreise nach Kroatien sind der Führerschein und der Fahrzeugschein sowie ein Versicherungsnachweis des Fahrzeuges erforderlich. Ein internationaler Führerschein ist erforderlich, falls Sie ein Fahrzeug mieten. Diesen Führerschein erhalten Sie bei einem heimischen Automobilclub.

Ein Fahrer, der mit einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen in das Territorium der Republik Kroatien einreist, muss über ein gültiges internationales Dokument über eine Fahrzeughaftpflichtversicherung, das im Gebiet der Europäischen Union gültig ist, oder einen anderen Nachweis über die Existenz einer solchen Versicherung verfügen. Als internationale Dokumente und Nachweise gelten offizielle Nummernschilder an einem Fahrzeug, das normalerweise auf dem Territorium eines Staates verweilt, und dessen nationales Versicherungsbüro das Multiliterale Abkommen unterschrieben hat bzw. eine gültige Grüne Karte, die für ein Fahrzeug ausgegeben wurde, das aus einem Staat stammt, dessen nationales Versicherungsbüro das Multiliterale Abkommen nicht unterschrieben hat, sowie andere Dokumente und Nachweise, deren Gültigkeit das Kroatische Versicherungsbüro anerkennt.

Touristenvisum

Staatsbürger außerhalb der EU und der EWG müssen ein Touristenvisum beantragen.

Konsulate

Diplomatische Missionen und konsularische Vertretungen der Republik Kroatien im Ausland oder das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten.
Tel.: +385 (0)1 4569 964
Fax: +385 (0)1 4551 795, +385 (0)1 4920 149

E-mail: ministarstvo@mvep.hr
Web: http://www.mvep.hr

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